Was heißt öffentliche Beschaffung?

 

In der Bundesrepublik gibt die öffentliche Hand jährlich ca. 360 Mrd. € für Güter, Dienstleistungen und Bauaufträge aus. Davon entfallen auf die Kommunen 60%.

Ebenso sind die 12.521 katholische Pfarreien und 15.844 evangelischen Kirchengemeinden sowie unzählige kirchliche Institutionen und Verbände großer Abnehmer von Gütern und Bauaufträgen.

 

Hierbei handelt es sich um Güter wie zum Beispiel Kaffee für kirchliche Einrichtungen oder die Dienstbekleidung städtischer Angestellter. Der Einkauf von Steinen für eine neue Fußgängerzone durch die Stadt ist ein weiteres Beispiel.

Was bedeutet „Nachhaltige Beschaffung"?

 

Nachhaltige Beschaffung soll sicherstellen, dass über die gesamte Lieferkette soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien beachtet werden und diese bei der Produktentwicklung, der Rohstoffgewinnung, der Produktion und dem Transport der Güter integriert werden. Ziel ist es, ein ökonomisches, soziales und ökologisches Gleichgewicht zu finden, damit zukünftige Generationen weiterhin gut leben können.

Warum Nachhaltige Beschaffung?

  • Die Verletzung grundlegender sozialer und ökologischer Standards in der Lieferkette wird minimiert

  • Einsparungspotential durch effizientere Ressourcennutzung

  • Ermöglichung positiver Einflussnahme auf ökologische und soziale Entwicklungen

  • Imageverbesserung der Kommunen in der Öffentlichkeit

  • Glaubwürdigkeit der kirchlichen Gemeinden und Verbände untermauern

Wie wird nachhaltige Beschaffung verankert?

 

  • Einbringung eines Rats- oder Kirchengemeindebeschlusses zu nachhaltiger Beschaffung.

  • Verankerung von ökologischen und sozialen Kriterien im Beschaffungswesen und öffentlichen Ausschreibungen

Gesetzesgrundlage

 

Das öffentliche Beschaffungswesen ist durch das Vergaberecht geregelt. Dies legt fest nach welchen Grundsätzen die öffentliche Hand in Deutschland ihre Einkäufe von Produkten und Dienstleistungen tätigt.

Das Haushaltsrecht und das EU-Gemeinschaftsrecht spielen dabei eine bedeutende Rolle. Das Haushaltsrecht verpflichtet die 'Beschaffer' zur Wirtschaftlichkeit, d.h. der Beschaffung guter Qualität zu günstigen Preisen. Das EU-Gemeinschaftsrecht regelt den freien Wettbewerb um die öffentliche Auftragsvergabe in der EU. Die Berücksichtigung sozialer Standards war in dieser Rechtslage in der Vergangenheit nicht vorgesehen bis das

 

Gesetz (Bundesgesetz) zur Modernisierung des Vergaberechts 2009 verabschiedet wurde

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 wurde die-seit der Neufassung der Europäischen Vergaberichtlinien im Jahr 2004-überfällige Entscheidung einer sozialverträglichen Beschaffung in das Bundesrecht aufgenommen. Die Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Auftragsvergabe ist seit diesem Zeitpunkt ausdrücklich und gesetzlich erlaubt, wie in Paragraph 97, Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geschrieben steht:

"...Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Aufragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen [...]."